Abrechnung
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt privat.
Psychologische Beratung und Coaching ist mehrwertsteuerpflichtig.
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.
Heilpraktikerleistungen und Psychotherapie sind für Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Bei privat und über Beihilfe Versicherten oder wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist die Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen (GebüH) möglich, muss aber im Einzelfall abgeklärt werden.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallenden Therapiekosten selbst übernehmen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht.
Eine Psychotherapie durch Heilpraktiker gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere, ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, mindestens 24 Stunden vorher, unbedingt erforderlich. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 50 Euro.
Die Vorteile einer selbstfinanzierten Therapie sind: